Diese Plakatreihe entstand im Zuge des Kurzzeitprojektes "Experimenteller Entwurf" im Sommersemester vom 1.-5. Juni 2015 an der HTW Berlin. So gestaltete ich insgesamt 5 Plakate zu den Artikeln 2 und 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die im Wesentlichen das Recht auf Gleichheit, Leben, Freiheit und Sicherheit eines jeden Menschens beinhalten.
Dabei stellte ich mir die Frage, welche Rechte sich daraus noch ableiten lassen. Wenn beispielsweise jeder Mensch über ein Recht auf Leben verfügt, warum darf nicht auch jeder Mensch sich gegen das Leben entscheiden, wenn er es nicht mehr als lebenswert empfindet?
Gleichheit
Artikel 2 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
Leben I
Artikel 3 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Leben II
Artikel 3 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Freiheit
Artikel 3 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Sicherheit
Artikel 3 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte